Textbaustein zu § 14b (1) Satz 5 UStG
Sie können sich für die Aufbewahrungspflichtregelung (§ 14b (1) Satz 5 UStG einen Textbaustein im TopKontor anlegen.
Hierzu gehen Sie wie folgt vor:
Öffnen Sie den Menüpunkt Stammdaten-> Textbausteine. Hier legen Sie über das + einen neuen Textbaustein an, hinterlegen den Dokumenttypen für den dieser Baustein gelten soll und geben den gewünschten Text ein.
Als Vorlage haben wir hier einen Text für Sie vorbereitet. Einfach markieren und mit Strg+C kopieren und Strg+V in den Textbaustein einfügen:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Leistungsempfänger gem. § 14b (1) Satz 5 UStG verpflichtet ist, diese Rechnung zwei Jahre aufzubewahren.
Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist.



